Produktiver und beschäftigungsorientierter Einsatz von KI in Wirtschaft und Arbeit (PROKIWA)
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 2. September 2026 die neue Förderrichtlinie „Produktiver und beschäftigungsorientierter Einsatz von KI in Wirtschaft und Arbeit“ veröffentlicht. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Unternehmen (insbesondere KMU) und ihre Beschäftigten bei der Einführung und Nutzung konkreter KI-Anwendungen unterstützt werden können. Die Förderung leistet damit einen Beitrag zur Stärkung der Arbeits- und Fachkräftebasis in Deutschland sowie zur Verbesserung der Innovationskraft und der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen.
Gefördert werden Projektvorhaben in zwei übergreifenden Handlungsfeldern:
1. Kompetenz- und Praxisräume KI und Arbeit im Betrieb
Hier sollen Unterstützungsangebote für Unternehmen und ihre Beschäftigten entwickelt werden, die in Verbindung mit konkreten KI-Vorhaben und bei KI-Investitionsentscheidungen helfen. Dabei sollen betriebliche Aspekte (z. B. das Testen von KI‑Komponenten oder Veränderungen der Arbeitsorganisation) mit beschäftigtenbezogenen Aspekten (z. B. die Kompetenzentwicklung der Beschäftigten zur KI-Einführung) verzahnt werden. Ziel ist es, in kurzer Zeit die vielfältige Unternehmenslandschaft sowohl bedarfsgerecht als auch breitenwirksam bei KI‑Vorhaben systematisch zu unterstützen. Hierbei sollen innovative, bundesweit skalierbare Lösungen entwickelt werden, die in struktureller Weise betriebliche und qualifikationsbezogene Anforderungen berücksichtigen und branchenübergreifend einsetzbar sind, um die Verbreitung von KI in Arbeit und Wirtschaft zu stärken.
2. KI, Produktivität und gute Arbeit im Betrieb
In diesem Handlungsfeld werden wissenschaftliche Analysen gefördert, die den Zusammenhang von KI, Produktivität und den Auswirkungen auf die Arbeitswelt im Lichte der aktuellen KI-Entwicklungen untersuchen. Erforscht werden soll, wie KI dazu beitragen kann, Produktivitätspotenziale zu erschießen, die Nachfrage nach Arbeitskräften in Unternehmen zu erhöhen und zugleich Verteilungsgerechtigkeit zu fördern.
Jetzt Anträge einreichen
Interessierte Forschungseinrichtungen können ihre Vorhabenanträge ab sofort einreichen. Eine Bewerbung ist noch bis zum 14. Oktober 2026 über das Förderportal BMAS möglich. Die Umsetzung des Förderprogramms erfolgt über den mit der Programmbetreuung beauftragten Projektträger Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS).
Hier geht es zur Förderrichtlinie und dem Förderportal BMAS.
Am 17. September 2026 fand unsere Informationsveranstaltung zum aktuellen Vorhabenantrag statt.
Sie finden die gezeigte Präsentation sowie ein ausführliches FAQ im Förderportal BMAS im Bereich „Dokumente“.
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