ARBEIT: SICHER + GESUND (ASUG)

Sicherheit und Gesundheit im Wandel der Arbeitswelt

Das Programm ARBEIT: SICHER UND GESUND (ASUG) nimmt Veränderungsprozesse der Arbeitswelt in den Blick und fokussiert die Auswirkungen auf die Gestaltung gesunder, sicherer und menschengerechter Arbeit. Kern des Programms sind Multi-Stakeholder-Dialogprozesse, die unterschiedliche Perspektiven und Sichtweisen über den klassischen Arbeitsschutz hinaus zusammenbringen. In Politikwerkstätten und Praxischecks werden Fragestellungen, Regelungslücken und Optimierungen in den jeweiligen Themenfeldern identifiziert, um praxisnahe Lösungen für den Arbeitsschutz zu gewährleisten. Im Ergebnis entstehen Vorschläge für regulatorische Maßnahmen und konkrete Tools für die betriebliche Praxis.

In der letzten Legislaturperiode wurden zu den Themen mobile Arbeit, Klimawandel, Basisarbeit und psychische Gesundheit umfangreiche Erfahrungen in zahlreichen Multi-Stakeholder-Prozessen gesammelt, um unter den aktuellen Herausforderungen der Bürokratieentlastung, der Fachkräftesicherung und des demografischen Wandels die Optimierung und Weiterentwicklung des Arbeitsschutzes zu fördern.

ASUG-Förderaufruf „Körperlich stark belastete Berufsgruppen“

Auf Grundlage der ASUG-Förderrichtlinie „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit im Wandel der Arbeitswelt“ wird mit Bezug zum Koalitionsvertag (KoaV. S. 16) der Förderaufruf „Gesunde Arbeit für körperlich stark belastete Berufsgruppen“ veröffentlicht. Für bestimmte Berufsgruppen sind hohe körperliche Anforderungen, die zu Beschwerden führen können (z. B.: Muskel-Skelett-Belastungen, aber auch psychische Belastungen) Arbeitsalltag. Hohe Arbeitsunfähigkeitsquoten zeigen zudem den Handlungsbedarf, die Wirksamkeit von Prävention zu verbessern. Im Rahmen von ASUG werden im Jahr 2026 neue Projekte mit einem Gesamtvolumen von 600.000 Euro gefördert. Diese sollen praxisgerechte Konzepte für eine gesunde und nachhaltige Arbeitsgestaltung erarbeiten, um die Arbeitsfähigkeit von stark belasteten Beschäftigten langfristig zu erhalten und ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsleben auch mit Blick auf den Fach- und Arbeitskräftemangel wirksam zu verhindern.

Sie möchten eine Förderung auf der Grundlage der Förderrichtlinie „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit im Wandel der Arbeitswelt“ und dem aktuellen Förderaufruf „Gesunde Arbeit für körperlich stark belastete Berufsgruppen“ beantragen, dann gelangen Sie hier zum Förderportal BMAS.

Ein Vorhabenantrag kann in der Zeit vom 30. Oktober 2025, 12:00 Uhr, bis zum 26. November 2025, 15:59:00 Uhr, über das Förderportal BMAS eingereicht werden.

Zur Unterstützung im Antragsverfahren findet am 06. November 2025 von 10:00 bis ca. 12:00 Uhr eine Online-Informationsveranstaltung für interessierte Vorhabenträger statt, in dem theoretische und praktische Fragen zum Förderportal BMAS beantwortet werden. Bei Interesse wenden Sie sich vorab an das Team (Kontaktdaten s. u.).

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