Förderprogramme und Förderprojekte
Ausgleichsfonds
Der „Ausgleichsfonds für überregionale Vorhaben zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben“ dient der Förderung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und soll zur Schaffung einer inklusiveren Arbeitswelt beitragen.
Förderfähig sind überregionale Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben, Modellvorhaben zur Entwicklung technischer Arbeitshilfen und Aufklärungs-, Fortbildungs- und Forschungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben mit überregionaler Bedeutung.
Der Ausgleichsfonds speist sich aus Mitteln der Ausgleichsabgabe und wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) verwaltet. Die Verwendung der Mittel ist im Einzelnen in der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) geregelt. Über die Projektanträge entscheidet der Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen als unabhängiges Gremium in seinen Sitzungen.
Sie möchten eine Förderung aus dem Ausgleichsfonds beantragen, dann gelangen Sie hier zum Förderportal.
Sie erreichen das Team unter:
Telefonnummer: | 03571 47602 91 |
Faxnummer: | 0234 97838-80185 |
Mailadresse: | ausgleichsfonds@kbs.de |
Servicezeiten: | Mo – Do 8:00 – 16:00 Uhr |
Fr 8:00 – 14:00 Uhr |
Modellvorhaben zur Förderung von Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften
Assistenzhunde sind für viele Menschen mit Behinderungen notwendige Begleiter im Alltag, um am Leben in der Gesellschaft teilhaben zu können. Der Deutsche Bundestag hat auch deshalb im Jahr 2021 das Teilhabestärkungsgesetz beschlossen. Menschen, die von einem Assistenzhund begleitet werden, haben seitdem grundsätzlich das Recht, sich zu Veranstaltungen und Orten, die allgemein zugänglich sind, von einem Assistenzhund begleiten zu lassen.
Darüber hinaus soll die Akzeptanz von Assistenzhunden und das Vertrauen in die entsprechenden Kennzeichnungen gestärkt werden. Deshalb wurde der rechtliche Rahmen geschaffen, um die Ausbildung, Prüfung und Zertifizierung von Assistenzhunden zu vereinheitlichen.
Mit dem Teilhabestärkungsgesetz wurde das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zudem verpflichtet, die Auswirkungen der neuen Regelungen zu untersuchen.
Mit der Evaluation hat das BMAS eine unabhängige wissenschaftliche Einrichtung beauftragt. Diese wird das Modellvorhaben über die gesamte Laufzeit begleiten. Auf Basis des Modellvorhabens sollen empirisch fundierte Erkenntnisse zur Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit und Qualität von Hilfen durch zertifizierte Assistenzhunde gewonnen werden.
Das BMAS gewährt im Rahmen des Modellvorhabens Zuwendungen, die einen Beitrag dazu leisten sollen, dass sich zertifizierte Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften bilden und die Potenziale der Unterstützung durch Assistenzhunde in ihrer ganzen Vielfalt abgebildet werden können.
Bitte beachten Sie, dass es derzeit keinen aktuellen Förderaufruf gibt.
Telefonnummer: | 03571 47602 91 |
Faxnummer: | 0234 97838-80182 |
Mailadresse: | assistenzhunde@kbs.de |
Servicezeiten: | Mo – Do 8:00 – 16:00 Uhr |
Fr 8:00 – 14:00 Uhr |
Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik - FIS
Mit dem Aufbau des Fördernetzwerks Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung (FIS) leistet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Beitrag zur Stärkung und zum Erhalt von Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik an deutschen Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen). Mit FIS unterstützt das BMAS die Sozialpolitikforschung in Deutschland in den Disziplinen Soziologie, Politikwissenschaft, Wirtschaftswissenschaft, Jura, Sozialethik, und Geschichte.
Zentrales Anliegen ist die Forschungsförderung mittels verschiedener, zeitlich begrenzter Fördervarianten (etwa Professuren, Projekte, Nachwuchsgruppen).
Ein zweistufiges Prüfungsverfahren unter Einbeziehung eines unabhängigen wissenschaftlichen Beirates bildet die maßgebliche Grundlage der Förderbewilligung durch das BMAS.
Sie möchten eine Förderung auf Grundlage des FIS beantragen, dann gelangen Sie hier zum Förderportal
Weitere Informationen sowie akutelle Förderaufrufe finden hier.
Sie erreichen das Team unter:
Telefonnummer: | 03571 47602 93 |
Faxnummer: | 0234 97838 80183 |
Mailadresse: | fis@kbs.de |
Servicezeiten: | Mo – Do 8:00 – 16:00 Uhr |
Fr 8:00 – 14:00 Uhr |
Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention - NAP
Auf Grundlage des Nationalen Aktionsplans (NAP) 2.0 zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und Beachtung der Bundeshaushaltsordnung können innovative Modellvorhaben zur Umsetzung der UN-BRK gefördert werden, sofern Haushaltsmittel dafür zur Verfügung stehen.
Die Vorhaben müssen neue Ansätze erproben, eine überregionale Bedeutung haben und es muss ein Bundesinteresse für den Projektinhalt geben.
Sie möchten eine Förderung auf Grundlage des NAP beantragen, dann gelangen Sie hier zum Förderportal
Sie erreichen das Team unter:
Telefonnummer: | 03571 47602 91 |
Faxnummer: | 0234 97838 80178 |
Mailadresse: | nap@kbs.de |
Servicezeiten: | Mo – Do 8:00 – 16:00 Uhr |
Fr 8:00 – 14:00 Uhr |
Bundesprogramm zur Förderung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten - Partizipationsfonds (FPV)
Ziel der Förderung ist es, Verbänden von Menschen mit Behinderungen eine aktive und umfassende Teilhabe an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten und die Partizipation von Menschen mit Behinderungen an politischen Entscheidungsprozessen auf Bundesebene zu ermöglichen beziehungsweise dies zu erleichtern.
Es werden beispielsweise Maßnahmen gefördert, die Kompetenzaufbau, Nachwuchsförderung oder Aufbau und Pflege von Netzwerken beinhalten. Außerdem können behinderungsspezifische Hilfsmittel und Leistungen für Assistenz von ehrenamtlich in Verbänden tätigen Personen gefördert werden.
Förderungen von Selbsthilfeorganisationen, kommunale oder regionale Förderungen sowie Sportförderungen sind mit dem Partizipationsfonds nicht möglich.
Zu den Voraussetzungen der Förderung hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 26. Oktober 2016 mit Änderung vom 27. April 2022 eine Förderrichtlinie erlassen.
Den aktuellen Förderaufruf finden Sie hier: Förderaufruf
Sie möchten eine Förderung aus dem Partizipationsfonds beantragen, dann gelangen Sie hier zum Förderportal
Sie erreichen das Team unter:
Telefonnummer: | 03571 47602 91 |
Faxnummer: | 0234 97838 80177 |
Mailadresse: | partizipationsfonds@kbs.de |
Servicezeiten: | Mo – Do 8:00 – 16:00 Uhr |
Fr 8:00 – 14:00 Uhr |
Sportförderung Nationaler Aktionsplan UN-BRK - SPF
Sportförderung Nationaler Aktionsplan UN-BRK (SPF)
Die UN-BRK verpflichtet Deutschland die sportliche Betätigung von Menschen mit Behinderungen durch die Verbesserung der Zugangs- und Wahlmöglichkeiten zu Sportangeboten zu fördern. Durch die vom BMAS im Rahmen des NAP geförderten Sportprojekte soll der Zugang von Menschen mit Behinderungen zum Sporttreiben und zu Sportveranstaltungen erleichtert werden. Zudem ist Rehabilitationssport als ergänzende Leistung ein wichtiger und fester Bestandteil der medizinischen Rehabilitation und Teilhabe am Arbeitsleben.
Sie möchten eine Sportförderung auf Grundlage des NAP beantragen, dann gelangen Sie hier zum Förderportal
Sie erreichen das Team unter:
Telefonnummer: | 03571 47602 91 |
Faxnummer: | 0234 97838 80180 |
Mailadresse: | sportfoerderung@kbs.de |
Servicezeiten: | Mo – Do 8:00 – 16:00 Uhr |
Fr 8:00 – 14:00 Uhr |