Programme und Förderprojekte
Ausgleichsfonds
Der „Ausgleichsfonds für überregionale Vorhaben zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben“ dient der Förderung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und soll zur Schaffung einer inklusiveren Arbeitswelt beitragen.
Förderfähig sind überregionale Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben, Modellvorhaben zur Entwicklung technischer Arbeitshilfen und Aufklärungs-, Fortbildungs- und Forschungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben mit überregionaler Bedeutung.
Der Ausgleichsfonds speist sich aus Mitteln der Ausgleichsabgabe und wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) verwaltet. Die Verwendung der Mittel ist im Einzelnen in der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) geregelt. Über die Projektanträge entscheidet der Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen als unabhängiges Gremium in seinen Sitzungen.
Sie möchten eine Förderung aus dem Ausgleichsfonds beantragen, dann gelangen Sie hier zum Förderportal.
Sie erreichen das Team unter:
Telefonnummer: | 03571 47602 91 |
Faxnummer: | 0234 97838-80185 |
Mailadresse: | ausgleichsfonds@kbs.de |
Servicezeiten: | Mo – Do 8:00 – 16:00 Uhr |
Fr 8:00 – 14:00 Uhr |
Modellvorhaben zur Förderung von Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften
Assistenzhunde sind für viele Menschen mit Behinderungen notwendige Begleiter im Alltag, um am Leben in der Gesellschaft teilhaben zu können. Der Deutsche Bundestag hat auch deshalb im Jahr 2021 das Teilhabestärkungsgesetz beschlossen. Menschen, die von einem Assistenzhund begleitet werden, haben seitdem grundsätzlich das Recht, sich zu Veranstaltungen und Orten, die allgemein zugänglich sind, von einem Assistenzhund begleiten zu lassen.
Darüber hinaus soll die Akzeptanz von Assistenzhunden und das Vertrauen in die entsprechenden Kennzeichnungen gestärkt werden. Deshalb wurde der rechtliche Rahmen geschaffen, um die Ausbildung, Prüfung und Zertifizierung von Assistenzhunden zu vereinheitlichen.
Mit dem Teilhabestärkungsgesetz wurde das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zudem verpflichtet, die Auswirkungen der neuen Regelungen zu untersuchen.
Mit der Evaluation hat das BMAS eine unabhängige wissenschaftliche Einrichtung beauftragt. Diese wird das Modellvorhaben über die gesamte Laufzeit begleiten. Auf Basis des Modellvorhabens sollen empirisch fundierte Erkenntnisse zur Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit und Qualität von Hilfen durch zertifizierte Assistenzhunde gewonnen werden.
Das BMAS gewährt im Rahmen des Modellvorhabens Zuwendungen, die einen Beitrag dazu leisten sollen, dass sich zertifizierte Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften bilden und die Potenziale der Unterstützung durch Assistenzhunde in ihrer ganzen Vielfalt abgebildet werden können.
Bitte beachten Sie, dass es derzeit keinen aktuellen Förderaufruf gibt.
Telefonnummer: | 03571 47602 91 |
Faxnummer: | 0234 97838-80182 |
Mailadresse: | assistenzhunde@kbs.de |
Servicezeiten: | Mo – Do 8:00 – 16:00 Uhr |
Fr 8:00 – 14:00 Uhr |
Faire Integration
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales finanziert ab 2026 eine arbeits- und sozialrechtliche Beratung für im Inland und im Ausland lebende Drittstaatsangehörige und setzt dadurch den gesetzlichen Auftrag aus § 45b Aufenthaltsgesetz um. Ausgewählte Träger richten Beratungsstellen ein, die Drittstaatsangehörigen Kenntnisse über die eigenen Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis vermitteln und sie dabei unterstützen, sich vor Ausbeutung und Benachteiligung im Arbeitsverhältnis zu schützen. (Potentiellen) ausländischen Beschäftigten fehlen oftmals Netzwerke sowie Kenntnisse des deutschen Arbeits- und Sozialrechts und der deutschen Sprache, während gleichzeitig häufig ihr Aufenthaltstitel vom Fortbestand ihres Arbeitsvertrags abhängt. Diese Personen müssen in besonderem Maße vor Ausbeutung und Benachteiligung im Arbeitsverhältnis geschützt werden. Von diesem Schutz profitieren auch einheimische Beschäftigte, indem unfairer Wettbewerb durch unangemessene Arbeitsbedingungen, insbesondere durch Lohndumping, verhindert wird.
Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) übernimmt gemäß § 3 DBV die Aufgabe der Bewilligungsstelle des Beratungsangebots.
Die für die Finanzierung maßgebende Rechtsverordnung finden Sie hier.
Zur Umsetzung des Beratungsangebotes veröffentlicht das BMAS gemäß § 4 DBV diesen Aufruf zur Interessenbekundung für eine Trägerschaft der arbeits- und sozialrechtlichen Beratung von Drittstaatsangehörigen.
Das Interessenbekundungsverfahren startet am 10. Februar 2025 um 08:00 Uhr. Das Interesse ist vollständig elektronisch über das zur Verfügung stehende „Förderportal BMAS“ zu bekunden. Interessierte Träger müssen sich dafür im Förderportal registrieren und die Interessenbekundung über das Förderportal einreichen. Die Kolleginnen und Kollegen der DRV KBS stehen für technische Rückfragen unter bund-it@kbs.de oder telefonisch unter 0355 355 486 700 zur Verfügung.
Weitere Hinweise zu aktuellen Informationsveranstaltungen oder Förderaufrufen finden Sie unter dem Reiter "Aktuelles".
Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik - FIS
Mit dem Aufbau des Fördernetzwerks Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung (FIS) leistet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Beitrag zur Stärkung und zum Erhalt von Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik an deutschen Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen). Mit FIS unterstützt das BMAS die Sozialpolitikforschung in Deutschland in den Disziplinen Soziologie, Politikwissenschaft, Wirtschaftswissenschaft, Jura, Sozialethik, und Geschichte.
Zentrales Anliegen ist die Forschungsförderung mittels verschiedener, zeitlich begrenzter Fördervarianten (etwa Professuren, Projekte, Nachwuchsgruppen).
Ein zweistufiges Prüfungsverfahren unter Einbeziehung eines unabhängigen wissenschaftlichen Beirates bildet die maßgebliche Grundlage der Förderbewilligung durch das BMAS.
Sie möchten eine Förderung auf Grundlage des FIS beantragen, dann gelangen Sie hier zum Förderportal
Weitere Informationen sowie akutelle Förderaufrufe finden hier.
Sie erreichen das Team unter:
Telefonnummer: | 03571 47602 93 |
Faxnummer: | 0234 97838 80183 |
Mailadresse: | fis@kbs.de |
Servicezeiten: | Mo – Do 8:00 – 16:00 Uhr |
Fr 8:00 – 14:00 Uhr |
INQA-Experimentierräume
INQA-Experimentierräume
In INQA-Experimentierräumen entwickeln und erproben Akteurinnen und Akteure aus betrieblicher Praxis und Wissenschaft gemeinsam innovative Lösungen für die Herausforderungen der Arbeitswelt. Im Fokus dabei: die Beschäftigten mit ihren Fähigkeiten und ihrem Erfahrungswissen.
Wer kreative Lösungen für die Gestaltung der Arbeitswelt im Wandel finden will, muss Neues wagen. Genau das unterstützen die INQA-Experimentierräume. Ihr Ziel ist es, Räume für gemeinsames Ausprobieren zu öffnen und voneinander zu lernen. Dabei gilt die Regel: Was funktioniert, wird fortgeführt, was nicht klappt, wird verändert oder verworfen. So entstehen in einem iterativen Prozess in der Praxis funktionierende Lösungen, von denen auch andere Betriebe profitieren sollen.
Die INQA-Experimentierräume werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) über einen mehrjährigen Zeitraum gefördert. Die aktuellen zehn INQA-Experimentierräume, die am 01. Juni bzw. am 01. Juli 2023 ihre Arbeit aufnahmen, haben die Stärkung der organisationalen Resilienz zum Thema.
Der aktuelle Förderaufruf wurde am 02. Dezember 2024 veröffentlicht und behandelt den Themenschwerpunkt Diversität.
Förderfähig sind Projekte, die
- innovative Lösungen für die Gestaltung der Arbeitswelt entwickeln und erproben,
- auf betrieblicher Ebene unter Beteiligung der Mitarbeiter/innen bzw. ihrer Interessenvertretungen, sofern vorhanden, stattfinden,
- nachhaltigen Transfer in die betriebliche Praxis mit möglichst großer Reichweite gewährleisten und
- durch externe Einrichtungen (Institute, Hochschulen, Akademien, o.ä.) begleitet und evaluiert werden.
Förderrichtlinie
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 08.09.2022 im Bundesanzeiger die Förderrichtlinie „Unternehmen und Verwaltungen der Zukunft: INQA-Experimentierräume“ veröffentlicht. Die Förderrichtlinie wurde bis zum 31.12.2028 verlängert.
Weitere Informationen zu der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) und zu aktuellen Förderaufrufen finden Sie hier.
Sie möchten eine Förderung auf Grundlage der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) beantragen, dann gelangen Sie hier zum Förderportal.
Sie erreichen das Team unter:
Telefonnummer: | 03571 47602 92 |
Faxnummer: | 0234 97838 80184 |
Mailadresse: | INQA@kbs.de |
Servicezeiten: | Mo – Do 8:00 – 16:00 Uhr |
Fr 8:00 – 14:00 Uhr |
Für fachliche Fragen wenden Sie sich bitte an:
INQA-Projektkoordinierung
c/o Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Mailadresse: inqa.projekte@baua.bund.de
Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention - NAP
Auf Grundlage des Nationalen Aktionsplans (NAP) 2.0 zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und Beachtung der Bundeshaushaltsordnung können innovative Modellvorhaben zur Umsetzung der UN-BRK gefördert werden, sofern Haushaltsmittel dafür zur Verfügung stehen.
Die Vorhaben müssen neue Ansätze erproben, eine überregionale Bedeutung haben und es muss ein Bundesinteresse für den Projektinhalt geben.
Sie möchten eine Förderung auf Grundlage des NAP beantragen, dann gelangen Sie hier zum Förderportal.
Sie erreichen das Team unter:
Telefonnummer: | 03571 47602 91 |
Faxnummer: | 0234 97838 80178 |
Mailadresse: | nap@kbs.de |
Servicezeiten: | Mo – Do 8:00 – 16:00 Uhr |
Fr 8:00 – 14:00 Uhr |
Bundesprogramm zur Förderung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten - Partizipationsfonds (FPV)
Ziel der Förderung ist es, Verbänden von Menschen mit Behinderungen eine aktive und umfassende Teilhabe an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten und die Partizipation von Menschen mit Behinderungen an politischen Entscheidungsprozessen auf Bundesebene zu ermöglichen beziehungsweise dies zu erleichtern.
Es werden beispielsweise Maßnahmen gefördert, die Kompetenzaufbau, Nachwuchsförderung oder Aufbau und Pflege von Netzwerken beinhalten. Außerdem können behinderungsspezifische Hilfsmittel und Leistungen für Assistenz von ehrenamtlich in Verbänden tätigen Personen gefördert werden.
Förderungen von Selbsthilfeorganisationen, kommunale oder regionale Förderungen sowie Sportförderungen sind mit dem Partizipationsfonds nicht möglich.
Zu den Voraussetzungen der Förderung hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 26. Oktober 2016 mit Änderung vom 27. April 2022 eine Förderrichtlinie erlassen.
Den aktuellen Förderaufruf finden Sie hier: Förderaufruf
Sie möchten eine Förderung aus dem Partizipationsfonds beantragen, dann gelangen Sie hier zum Förderportal
Sie erreichen das Team unter:
Telefonnummer: | 03571 47602 91 |
Faxnummer: | 0234 97838 80177 |
Mailadresse: | partizipationsfonds@kbs.de |
Servicezeiten: | Mo – Do 8:00 – 16:00 Uhr |
Fr 8:00 – 14:00 Uhr |
Sportförderung Nationaler Aktionsplan UN-BRK - SPF
Sportförderung Nationaler Aktionsplan UN-BRK (SPF)
Die UN-BRK verpflichtet Deutschland die sportliche Betätigung von Menschen mit Behinderungen durch die Verbesserung der Zugangs- und Wahlmöglichkeiten zu Sportangeboten zu fördern. Durch die vom BMAS im Rahmen des NAP geförderten Sportprojekte soll der Zugang von Menschen mit Behinderungen zum Sporttreiben und zu Sportveranstaltungen erleichtert werden. Zudem ist Rehabilitationssport als ergänzende Leistung ein wichtiger und fester Bestandteil der medizinischen Rehabilitation und Teilhabe am Arbeitsleben.
Sie möchten eine Sportförderung auf Grundlage des NAP beantragen, dann gelangen Sie hier zum Förderportal
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Telefonnummer: | 03571 47602 91 |
Faxnummer: | 0234 97838 80180 |
Mailadresse: | sportfoerderung@kbs.de |
Servicezeiten: | Mo – Do 8:00 – 16:00 Uhr |
Fr 8:00 – 14:00 Uhr |